Nachricht
Liebe Sportfreunde,
die Corona-Landesverordnung M-V vom 06.03.2021 lässt den Sport in Mecklenburg-Vorpommern zuversichtlich in die Zukunft blicken. Für unseren Landkreis Vorpommern-Greifswald ist vorerst nur ein kleiner Öffnungsschritt in Kraft getreten, und zwar gilt fortan:
„Individualsport, der mit maximal 5 Personen aus zwei Hausständen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen…“ (Corona-LVO M-V §2 Absatz 21)
Kinder unter 14 Jahren werden zwar nicht mitgezählt, müssen aber aus den beteiligten Haushalten sein (Vgl. LSB M-V). Der vereinsbetriebene Kinder- und Jugendsport wird erst wieder aufgenommen, wenn in unserem Landkreis die Präsenzpflicht in Form eines Regelbetrieb der Schulen gewährleistet werden kann. Dies tritt ein, sobald der 7-Tage-Inzidenzwert die 50 unterschreitet. (Vgl. 2. Schul-Corona-Verordnung M-V § 7b)
Das aktuelle Ziel lautet also ein 7-Tage-Inzidenzwert von 50, lasst uns alle gemeinsam weiterhin dazu beitragen!
Sofern uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese unverzüglich veröffentlichen.