Nachricht

20.03.2021

Liebe Sportfreunde,

der Stufenplan der Bundesregierung und die aktuell geltende Corona- Landesverordnung M-V (gültig bis zum 31.03.2021) sind sehr komplex und nicht für jedermann gleich verständlich. Wir alle hatten die Hoffnung am 22.03.2021 mit dem Sport beginnen zu können. Dies ist leider nach jetzigem Stand noch nicht möglich. Das Team der Corona Stabstelle unseres Landkreises antwortete unter anderem folgendermaßen:

"... ab Montag, den 22. März 2021, gelten KEINE anderen Regelungen..., Somit würde die Durchführung von Vereinssport ... unter den derzeit geltenden Bestimmungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche ein Bußgeld in Höhe von 1000 € bis 25.000 € nach sich ziehen kann."

Für unseren Landkreis Vorpommern-Greifswald ist gilt nach wie vor: „Individualsport, der mit maximal 5 Personen aus zwei Hausständen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen…“(Corona-LVO M-V §2 Absatz 21) Kinder unter 14 Jahren werden zwar nicht mitgezählt, müssen aber aus den beteiligten Haushalten sein.

Begründung:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit wird unserer Kenntnis nach frühestens am 22. März zusammensitzen, um neue Rechtsverordnungen (eventuelle Lockerungen) zu beschließen (§ 12 Absatz 7). Solange diese Beschlüsse noch nicht erlassen wurden, gelten weiterhin die Regelungen des § 2 Absatz 21 Corona-LVO M-V. 
"Dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist es aufgrund seiner Inzidenz durch die Corona-LVO M-V nicht gestattet Allgemeinverfügungen zu erlassen, die derartige Lockerungen zu lassen."

Sofern uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese entsprechend veröffentlichen.

Herzliche Grüße